Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Ezigarette veröffentlicht!

Auf der Seite des BGBLs(Bundesgesetzblatt) wurde heute das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas veröffentlicht.

Das Dokument besteht aus vier Artikeln. Wir wollen euch mit einem kurzen Einblick den Einstieg erleichern.

Die Gesetzesänderung beschäftigt sich zuerst mit der Definition von Dampfen. So wird nun auch „der Konsum nikotinhaltiger Produkte“ und „andere nikotinhaltiger Produkte“ in §10 berücksichtigt. So soll der Verkauf von Liquids an Jugendliche unterbunden werden. Desweiteren müssen nun Onlineshops gewährleisten, dass keine Kinder/Jugendlichen Liquids erwerben können. Dies gilt ebenso für Liquids, die kein Nikotin enthalten.
Auch Ezigaretten und Verdampfer selbst dürfen laut Artikel 2 nun nicht mehr an Kinder bzw. Jugendliche verkauft werden, auch nicht wenn sie kein Nikotin enthalten.

Die Kollegen von Dampffreiheit haben das Dokument auf das Relevante gekürzt und veröffentlicht. Ihr könnt das ganze hier begutachten:

Bundesgesetzblatt Jugendschutz

Die Angaben beziehen sich auf das Jugendschutzgesetz. Dies könnt ihr hier finden:

Jugendschutzgesetz 

Die Änderungen sind in dieser Version allerdings noch nicht verzeichnet. Sie gelten auch erst ab dem 01.04.2016.

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  1. Ist ja echt nervig, dass ich jetzt für jeden Artikel „bestätigen“ soll, dass ich schon 18 bin. Wozu denn das überhaupt?

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